Mittwoch, 22. Januar 2014

Die häufigsten Fragen im Bewerbungsgespräch

  1. Was sind Ihre Stärken?
  2. Was sind Ihre Schwächen?
  3. Warum wollen Sie gerade für die Firma XY arbeiten?
  4. Wo sehen Sie sich in fünf oder zehn Jahren?
  5. Warum wollen Sie Ihre jetzige Firma verlassen?
  6. Warum gibt es in Ihrem Lebenslauf eine Lücke zwischen ... (Datum) und ... (Datum)?
  7. Was können Sie uns bieten, was ein anderer nicht kann?
  8. Welche drei Sachen sollten Sie laut Ihrem letzten Vorgesetzten verbessern?
  9. Sind Sie bereit, den Standort zu wechseln?
  10. Sind Sie reisewillig? 

Quelle: http://derstandard.at/1389857717392/Jobfragen-Warum-ist-ein-Tennisball-so-flaumig


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Freitag, 3. Januar 2014

Fallen im Bewerbungsgespräch bei häufigem Stellenwechsel

Haben sie als Bewerber häufig ihre Stellen gewechselt, dann sollten sie einige Punkte im Bewerbungsgespräch beachten. Der/Die Interviewerin könnte sonst annehmen, dass sie die neue Firma aus den selben Gründen verlassen werden, wie sie es früher gemacht haben.

Sollten sie in den letzten Firmen jeweils länger als 5 Jahre geblieben sein, dann sind die Wechsel etwas leichter zu argumentieren.

Es ist auf jeden Fall günstig einige Male zu betonen, dass sie die Firmen und den Job mochten und auch gern mit den Kollegen/innen und Mitarbeiter/innen gearbeitet haben. Eine Selbstverständlichkeit ist, dass sie niemals etwas Schlechtes über die früheren Firmen, Vorgesetzten usw. sagen dürfen. Ungünstige Begründungen sind auch, wenn sie ein schlechtes Verhältnis mit den Eigentümern/dem Vorstand anführen.

Mögliche Wechselgründe, die sie anführen können sind:
Sie haben keine persönlichen Wachstums- oder Entwicklungsmöglichkeiten mehr gesehen.
Diese Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten kann auch durch eine Veränderung der Firmenpolitik, Strategie oder durch eine bevorstehende Übernahme oder Verkauf begründet sein.
Auf Grund von wirtschaftlichen Problemen oder Restrukturierungsmaßnahmen wurde Personal eingespart, da sie der letzte waren, der gekommen ist, mussten sie auch als erster gehen.

Argumentieren sie mit der angestrebten, neuen Position, dass diese eine interessantere Herausforderung bietet, als die gute alte Stelle. Die neue Stelle gibt ihnen die Chance beispielsweise zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung, sie können hier Neues gestalten und erreichen, was in der alten Stelle nicht mehr möglich ist.

Relativ kurze Zeiten in den bisherigen Firmen sind vorsichtiger zu argumentieren. Versuchen sie Verständnis zu signalisieren, dass es Berfürchtungen gibt, dass sie auch diesmal nur kurz bleiben werden. Argumentieren sie damit, dass sie natürlich jeweils länger bleiben wollten, aber als sie sich für Firma XY entschieden haben, konnten sie nicht absehen/hatten sie nicht die Information, dass xxxxxx eintreten würde.Wichtig ist, dass sie die Antwort möglichst kurz halten und nicht versuchen krampfhaft sich zu rechtfertigen. Sie sollten auch wieder die alten Firmen wertschätzend positiv beschreiben.

Sie wurden gekündigt?
Wenn sie gekündigt wurden, sind am einfachsten wirtschaftliche Gründe in einem schrumpfenden Markt oder in der Krise zu argumentieren. Führen sie auch an, dass sie dort wichtige Erfahrungen in den Bereichen XYZ sammeln konnten.

Bei allen Formulierungen ist zu beachten, dass ihre Antworten sachlich und möglichst ohne große Emotionen formuliert werden. Dass der Job nichts für sie war, dass die Kündigung das Beste ist, was ihnen passieren konnte, sind Formulierungen, die sie vermeiden sollten. Das provoziert die Frage, warum sie nicht selbst gekündigt haben und aktiv gehandelt haben.

Vermeiden sie Gründe für ihre Kündigung zu „konstrurieren“, die einem Realitätscheck nicht standhalten können.

Dienstzeugnisse und Referenzschreiben mit entsprechend positiven Formulierungen sind natürlich sehr nützlich.

Sozialleistungen für Ausländer: Wo Wien strenger als London und Berlin ist

Für Zuwanderer ist es nicht leicht, Mindestsicherung zu beziehen. Ein Überblick über die Rechtslage in Österreich

Quelle: http://derstandard.at/1388649928745/Sozialleistungen-fuer-Auslaender

Mittwoch, 1. Januar 2014

Tipps für ein erfolgreiches Jahr 2014

Erfolgreiche Planung:
  1. Flexible Planung
  2. Intuitive Entscheidung
  3. Aktive Kontaktaufnahme
  4. Schriftliche Dokumentation
  5. Sichtbare Dankbarkeit
  6. Offene Kommunikation
  7. Selbstbewusste Ziele
Quelle: http://karrierebibel.de/neujahr-7-tipps-fuer-ein-erfolgreiches-jahr-2014/



Wie realistisch sind Ihre Ziele?

  1. Erkennen Sie Ihre Erfolge
  2. Vertrauen Sie Ihren Stärken 
  3. Akzeptieren Sie Ihre Schwächen
  4. Setzen Sie sich hohe Ziele 
  5. Definieren Sie Zwischenziele 
  6. Sichern Sie sich Unterstützung 
  7. Planen Sie die Dokumentation
Quelle: http://karrierebibel.de/realistische-vorsaetze-ziele-endlich-erreichen/


Nützliche Glaubenssätze für berufliche Veränderungen:
  1. Ich gestalte meine berufliche Zukunft selbst und nutze meine Chancen.
  2. Wenn ich meinen Werten folge, werde ich den passenden Job finden.
  3. Mein Job ist Teil meines erfüllten Lebens und bereitet mir Freude.
  4. Weiter- und Fortbildungen sind Teil meines persönlichen Wachstums.
  5. Ich verfüge über alle Fähigkeiten, die ich brauche und nutze diese erfolgreich.
  6. Jeder Schritt bringt mich meinem Ziel näher und ich werde es erreichen.
  7. Wenn ich alles für mein Ziel gebe, werden mich die richtigen Menschen unterstützen.
Quelle: http://karrierebibel.de/kann-ich-mich-beruflich-veraendern-7-glaubenssaetze/

unentschuldigte Tage in AMS-Maßnahmen

 Seit 1.1.2014 kann das AMS unentschuldigte Tage in AMS-Maßnahmen vom AMS-Bezug abziehen.
Da Sie Verhinderungsgründe geltend machen können, muss das AMS auf jeden Fall zu einem Parteiengehör laden!
Positiver Effekt: Dadurch dürfte es in Zukunft nicht mehr so leicht sein, wegen einiger Fehltage gleich ein § 10 Sperre von 6 oder 8 Wochen zu verhängen, da diese ja erst dann verhängt werden darf, wenn der Erfolg des Kurses an sich vereitelt wird.

Neue Berufungsinstanz: Verwaltungsgerichte

Seit 1.1.2014 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundlegend reformiert. Für Berufungen gegen AMS-Bescheide sind nun „unabhängige“ Verwaltungsgerichte zuständig. Die Verhandlungen sind öffentlich, Sie können also Zeugen mitnehmen. Weiters haben Sie die Möglichkeit an das Verwaltungsgericht Beweisanträge zu stellen, damit dieses Beweismittel anschafft und zum Beispiel auch Zeugen zur Verhandlung lädt. An diese können Sie natürlich auch Fragen stellen (lassen). Da vermutlich 2 bis 3 Monate bis zur mündlichen Verhandlung vergehen können, haben Sie auch genügend Zeit, in Anbringen zur Berufung weitere Argumente, Beweisanträge etc. zu stellen. Bevor die Berufung an das Verwaltungsgericht geht, wird die Berufung vom AMS geprüft, das heißt es bestehen durchaus gute Chancen dass das AMS bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, den Bescheid selbst aufhebt.

Beim Verwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht, aber leider auch keine Verfahrenshilfe. Es ist aber möglich, dass rechtskundige Personen als VertreterIn an der Verhandlung mit teil nimmt. Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine solche Unterstützung seinen Mitgliedern gerne anbieten.

Bisher lag die Erfolgsquote von Berufungen bei ca. 30%. Lediglich in ca. 1% der § 10 Bezugssperren wurde bislang eine Berufung eingelegt. Wir hoffen doch sehr, dass das in Zukunft sich verbessern wird!