Sonntag, 24. Februar 2013

Tipps zum SVA-Beiträge berechnen

Es sind grob gesagt 3 Ebenen zu betrachten:

1. Nachzahlungen aus Vorjahren:
Gewinn lt. Einkommensteuerbescheid zuzüglich in diesem Jahr VORGESCHRIEBENEN Beträge = Beitragsgrundlage, mal Beitragssatz (ca 26% vereinfacht) abz. GELEISTETE Beiträge = Nachzahlung.

Führt die Nachbemessung zu einer Gutschrift, erfolgt diese im Folgequartal des Monats in welchem der Einkommensteuerbescheid ergeht.

Führt die Nachbemessung zu einer Nachzahlung, so wird diese auf die 4 Quartale des nächsten Kalenderjahres aufgeteilt. zB Einkommensteuerbescheid 2011 ergeht Anfang 2013; Nachbemessung zu je einem Viertel in den Q 1 - Q4 2014. Erfolgt die Veranlagung 2011 schon im Sommer 2012, dann wird schon 2013 nachbemessen.

2. Laufende Vorschreibung:
Gewinn aus dem drittvorangegangenen Jahr (2010 für 2013) nicht wie bei der Finanz das letztveranlagte Jahr, zu vorgeschriebenen Beträge, Aufteilung auf 4 Q. Diese Berechnung ist in einem der Auszüge des verangegangenen Jahres recht gut dargestellt.

3. Kostenanteile
Selbstbehalt für ärztliche und Laborleistungen


Für die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen!
Das ist keine Rechtsauskunft!
Fragen Sie ihren Steuerberater!

Freitag, 1. Februar 2013

Tipps für Bewerber mit Zickzack-Lebenslauf

Auf Jobsuche nach Berufswechsel und Auszeiten - Tipps für Bewerber mit Zickzack-Lebenslauf.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/jobkarriere/3226128/so-klappt-bewerbung.story

GEHALTS-REVOLUZZER - Geld frei Schnauze

Ein kurzer Interview-Beitrag von mir auf manager-magazin-online (bzw. Spiegel online):

In manchen Unternehmen verdienen die Mitarbeiter, was sie verdienen. Zumindest kassieren sie Gehälter, die sie selbst oder ihre Kollegen festgelegt haben. Den Unternehmen scheint die Selbstbedienungsmentalität nicht zu schaden.

Von Christoph Stehr

Quelle: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/0,2828,879451-3,00.html