Mittwoch, 6. Januar 2010

Sind Gesundheitschecks bei Bewerbungen zulässig?

Gesundheitschecks im Rahmen von Bewerbungsgesprächen sind unzulässig, wenn es nicht triftige Gründe aufgrund der Tätigkeit dafür gibt.

Sind solche Checks in Österreich erlaubt?

User Erich M. fragte uns: Bei manchen großen Konzernen ist es Usus im Rahmen von Bewerbungsgesprächen Gesundheitschecks zu machen. Begründet werden diese Maßnahmen mit Sicherheitsrisiken in sensiblen Tätigkeiten. Ist das in Österreich rechtlich zulässig?

Im österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz gibt es grundsätzlich eine Bestimmung über Einstellungsuntersuchungen: "Da geht es darum, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein Interesse daran haben zu wissen, ob der Arbeitnehmer gesundheitlich geeignet ist für besondere Tätigkeiten", so Arbeits- und Sozialrechtler Martin Risak von der Uni Wien. Das seien aber Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht, beispielsweise bei Lärmeinwirkung. Gibt es spezifische Gefahren im Rahmen der Tätigkeit, ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, die Untersuchung des Arbeitnehmers auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

Ein nicht unwesentliches Detail: "Es gibt eine ärztliche Schweigepflicht und der Arbeitnehmer muss den Arzt davon entbinden, damit der Arbeitgeber die Ergebnisse erfährt", erklärt Risak. Allerdings: "Wenn es für so eine Untersuchung nicht spezifische Gründe aufgrund der Tätigkeit gibt, wird es rechtswidrig sein, so eine Untersuchung - auch nur auf freiwilliger Basis - für die Auswahlentscheidung im Rahmen der Bewerbung relevant zu machen."

Das Problem: Prinzipiell ist ein Arbeitgeber natürlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Menschen aufzunehmen. Verweigert ein Arbeitnehmer eine Gesundheitsuntersuchung, kann es aber sein, dass er schon allein aufgrund dessen nicht eingestellt wird. Das wiederum ist schwer zu beweisen: "Die Frage der Rechtsfolge ist schwierig: wenn keine Verpflichtung besteht, jemanden aufzunehmen, dann kann man auch schwer etwas darauf konstruieren", so der Arbeitsrechtler.

(mat, derStandard.at, 25.11.2009)