Donnerstag, 24. März 2011

Gesetz zur sparsamen Anwendung von Streicheleinheiten - StreichelsparGesetz

„Gib keine Streicheleinheiten „her“, es sei denn, du mußt.“
„Bitte um keine Streicheleinheiten auch wenn du sie brauchst!“
„Nimm keine Streicheleinheiten an, auch wenn du gerne möchtest.“
„Lehne keine Streicheleinheiten an, wenn du sie nicht haben möchtest.“
„Du darfst dir selbst keine Streicheleinheiten geben.“

Im Laufe der Entwicklung menschlichen Lebens wurden Regeln, Gesetze erlassen, die wohl allesamt das Ziel hatten, menschliches Zusammenleben zu organisieren und Abweichungen mit Strafen zu belegen. Mit den zehn Geboten von Moses fing es vermutlich an, das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB – in Deutschland formte um die Jahrhundertwende 1900 auf der sachlichen Ebene die Regeln in der Gesellschaft in Gesetzestexte. Auf der psychologischen Ebene wurden aber auch Gesetze geschrieben, die nie in einem Anzeiger erschienen sind, aber dennoch gelten und befolgt werden. Aus dem Märchen folgert Claude Steiner, daß uns fünf einschränkende Austauschregeln über positive Streicheleinheiten vermittelt worden sind, er nennt sie „Einschärfungen“, wie wollen sie einfach Gesetze nennen. Das Gesetzbuch ist einfach und enthält nur fünf Gesetze, an die sich jeder zu halten hat.

Das erste Gesetz lautet: „Gib keine Streicheleinheiten „her“, es sei denn, du mußt.“
Der Wortlaut macht deutlich, ich sitze auf dem reichhaltigen Vermögen Streicheleinheiten zu geben, aber ich gebe ihn nur begrenzt oder gar nicht frei, wenn ich nicht muß. Warum gebe ich die Streicheleinheiten nicht her? Weil ich gelernt habe, daß sie ein knappes Gut sind und ich mit ihnen beim anderen gewünschtes Verhalten erzeugen kann. So werde ich eine neue Frisur bei meiner Sekretärin ignorieren, sie könnte daraus ja falsche Schlüsse ziehen. Das bedeutet aber, ich bin mir halbbewußt darüber in Klaren, daß ich diesen strengen Regeln der Stroke-Ökonomie unterliege. Deshalb habe ich aber auch gleich eine Erklärung in Form einer Entschuldigung zur Hand, warum ich so handele. Wenn ein Mitarbeiter eine gute Leistung vollbracht hat, werde ich sagen: „Nicht schlecht!“ Ich sage nicht: „Das haben Sie aber gut gemacht!“ Für diese meine Haltung habe ich auch gleich eine Entschuldigung parat: „Wenn man die über den grünen Klee lobt, tun sie in Zukunft gar nichts mehr!“ Wenn in einer Werbung eine Frau vor dem Spiegel ein Kleid anprobiert und ihren Fußballoberen fragt, wie er sie oder das Kleid und sie findet, antwortet dieser mit „gut“ oder „exzellent“ und meint damit sein Bier einer bestimmten Marke, das er sich gerade eingießt. Hier wird die „Roheit“ als Ergebnis der ersten Regel zum mit Augenzwinkern akzeptierten Lebensprinzip erklärt, was sie aber nicht ist. Sie bleibt eine „Roheit“.

Das zweite Gesetz lautet: „Bitte um keine Streicheleinheiten auch wenn du sie brauchst!“
Wer hat vielleicht in seinem Leben schon einen Menschen erlebt, der nach einer erfolgten Präsentation beim Kunden mit leuchtenden Augen die Frage stellte:“Wie war ich?“ Oft sind die Beteiligten in einer schwierigen Lage, insbesondere wenn der Frager ihr Vorgesetzter ist. Sie antworten dann ausweichend oder vielleicht auch unehrlich, wenn sein Auftritt in ihren Augen gar nicht so gut war. Derjenige der so etwas tut, wird allgemein als „Beau“ empfunden und sein Verhalten als auffällig gesehen, verstößt er doch gegen das zweite Gesetzt der Stroke – Ökonomie Wer kennt nicht den, der eine hervorragende Präsentation hinlegt, und am Ende nicht mehr aufzufinden ist, oder vielleicht sogar mit bekümmerten Gesicht dasitzt, als hätte es den Anschein, hier wäre alles schief gelaufen. Der fragt niemanden, ob er gut war. Derjenige hat ein inneres Verbot nach seinem Erfolg zu fragen. Aber selbst untrügliche Indizien für einen Erfolg werden ausgeblendet. Wenn man ihm zu verstehen gibt, daß alles gut gelaufen ist, antwortet er, daß hätte jeder auch gekonnt, das ist ja wie von selbst gelaufen. Er hält sich stoisch an das „Gesetz“, was offenbar sehr stark ist. Oder da ist in meiner Abteilung ein Mitarbeiter, der sich viel Mühe gibt und ein hervorragendes Leistungsergebnis hat. Ich lasse ihn gewähren, weil ich meine, das kann für ihn nur gut sein. Mit der Zeit wird das von ihm vorgegebene Leistungsergebnis zum Standard. Plötzlich verläßt der Mitarbeiter völlig unerwartet das Unternehmen. Er begründet diesen Schritt damit, daß er die Abteilung auf einen neuen Weg gebracht hätte, er sagt aber nicht wirklich, warum er geht. Seine Selbsteinschätzung seiner Leistung war richtig, er hatte insgeheim mit Anerkennung gerechnet, sich aber auch an das „Gesetz“ gehalten: „Bitte um keine Streicheleinheiten“. So machte sich bei ihm Enttäuschung breit, die gewöhnlich mit der Weisheit: „Undank ist der Welt Lohn“ einhergeht. Aber auch ich habe mich an das „Gesetz“ gehalten habe: „Gib keine Streicheleinheiten her, es sei denn, du mußt.“

Wenden wir uns nun dem dritten Gesetz zu. Es lautet: „Nimm keine Streicheleinheiten an, auch wenn du gerne möchtest.“

Unser Mitarbeiter im vorherigen Beispiel hat nicht nach Streicheleinheiten gefragt, aber er hätte sie in Form von Anerkennung seiner besonderen Leistung von seinem Vorgesetzten gern erfahren. Wenn ich ihm nun die Streicheleinheiten gegeben hätte, hätte er sie abgewertet mit Aussagen wie: „Das hätte doch jeder so gemacht“, oder „warum darum so viel Aufheben machen“ und hätte sich damit strikt an das dritte Gesetzt gehalten.

Das vierte Gesetz lautet: „Lehne keine Streicheleinheiten an, wenn du sie nicht haben möchtest.“
Schon früh in der Kindheit fängt es an. Wenn eine Tante oder ein Onkel, den ich gar nicht leiden mochte, ihre Streicheleinheiten: „Er hat sich aber gut herausgemacht, groß ist er geworden…“ über mich ergossen, durfte ich sie nicht ablehnen und mußte sie mit aufgesetztem dankbarem Lächeln quittieren. In einer Welt, in der durch Gesetze Streicheleinheiten knapp gemacht werden, kann man doch nicht solche zurückweisen, wenn sie doch freiwillig gemacht werden, nur weil man vielleicht denjenigen nicht mag! Wenn ein Mensch ganz gezielt bei mir Fähigkeiten lobt, die er vorgibt nicht zu haben, kann das ehrliches Empfinden sein, oder auch eine üble Absicht dahinterstecken. Auf jeden Fall muß ich mich an das Gesetz halten und darf sie nicht ablehnen, obwohl mir vielleicht nicht wohl ist, muß ich mich über mein Unbehagen hinwegsetzen. Wenn dieses Streicheln aber nun tatsächlich mit der Absicht geschehen war, mir etwas aufzuhalsen, bin ich durch die Gesetze schnell in eine mißliche Lage geraten. Da wieder herauszukommen geht oft nur mit einer groben Abfuhr. Schlimm ist es, wenn ich tatsächlich zähneknirschend irgendeine Aufgabe übernehmen muß. Das „Muß“ besteht nur, weil ich mich an das vierte Gesetz halte.

Das fünfte Gesetz lautet: „Du darfst dir selbst keine Streicheleinheiten geben.“
Wenn ein Vorgesetzter ständig seine Verdienste groß herausstellt, sagt man das ist aber ein Prahlhans. Wenn ein Briefeschreiber den Brief mit „ich“ beginnt, sagt man „der Esel geht voran.“ Wenn jemand angeregt über sein Erlebnis mit Frauen berichtet, und sich gehörig in den Mittelpunkt stellt, sagt man „das ist ein Angeber.“ Wenn ein Politiker zufällige Entwicklungen als seinen Verdienst preist, rümpfen wir die Nase. Vielleicht mögen wir offenbar die ganze Riege der Berufspolitiker eben deswegen nicht, weil sie angeben, was sie erreicht haben, obwohl sie gar nichts erreicht haben, eben nur „angeben“. Damit hat das Wort seine doppelte Bedeutung erlangt. Politiker verstoßen in eklatanter Weise gegen dieses fünfte Gesetz. Aber für sie ist dies im Einvernehmen mit den Medien ein absolutes Muß. Das fünfte Gesetz gibt uns vor, Bescheidenheit zu üben. Deshalb spricht man von sich selbst: „Von meiner Wenigkeit“ oder „Wenn ich bei aller Bescheidenheit für mich in Anspruch nehmen kann.“ Das Gesetz ist im Einklang mit der Bibel, denn in Matthäus 23, 12 steht „(Denn) wer sich selbst erhöht, der wird erniedrigt; und wer sich selbst erniedrigt, der wird erhöht.“ Bei so viel Absicherung der Stroke-Ökonomie von „ganz oben“ ist es nicht verwunderlich, daß der Volksmund seinen Ausweg formuliert hat in dem Spruch: „Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr.“


Quelle:http://www.drzeplin.com/wastun/?III._Streicheleinheiten:3._Die_Streicheleinheiten_-_%26Ouml%3Bkonomie:3.2_Gesetz_zur_sparsamen_Anwendung_von_Streicheleinheiten_-_StreichelsparGesetz