Mit 1.9. 2011 können Kunden, mit sozialer
und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit die vom Bund einen Zuschuss zu
den Fernsprechentgelten bekommen, diesen auch auf ihren bestehenden
sowie die neuen Vertrag bekommen.
Der Telekommunikationszuschuss hat eine Höhe von
€ 12,- brutto (€ 10,- netto) und wird monatlich auf der Rechnung als
Gutschrift angezeigt.
Weitere Informationen unter http://www.orf-gis.at/Service/zuschuss.html