Dienstag, 23. Oktober 2012

Sozialversicherung: „Man kann mit den Leuten reden“

Ein Drittel aller EPU stolpert im vierten Jahr über Nachzahlungen. Dabei lassen die Versicherungsträger einige Spielräume.

http://karrierenews.diepresse.com/home/karrieretrends/entrepreneure/1304100/index?_vl_backlink=%2Fhome%2Fkarrieretrends%2Findex.do


Die ersten drei Jahre werden Gründer auf dieMindestbeitragsgrundlage von 537,78 Euro pro Jahr eingestuft. Aus ihnen resultiert der Mindestbeitragssatz von 151,73 Euro monatlich (Pensionsversiche- rung 94,11 Euro; Krankenversiche- rung 41,14 Euro; Unfallversicherung 8,25 Euro und Selbstständigenvor- sorge 8,23 Euro). Übersteigen die Einkünfte des ersten Jahres die Mindestbeitragsgrundlage, kommt es im vierten Jahr zu einer Nachforderung in vier gleichen Teilbeträgen. Gleichzeitig erfolgt die Einstufung für das vierte Jahr, ab dem dann im Voraus bezahlt wird. 

In der Kleinstunternehmerregelung (Jahresumsätze unter 30.000 Euro, Einkünfte unter 4515,12 Euro, weitere Voraussetzungen wie z. B. Mindestalter) können Gewerbetreibende von Pensions- und Krankenversicherung befreit werden und müssen nur den geringen Beitrag zur Unfallversicherung zahlen. Sie erwerben allerdings auch keine Pensionsversicherungszeiten.

Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2012