....Vor allem kritisiert er, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung im Grunde mit der Tätigkeit als Neuer Selbstständiger unvereinbar sei: „Denn dieser darf zwar eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, in Anspruch nehmen kann er sie aber nur, wenn er seinen davor ausgeübten Beruf danach nicht wieder aufnimmt.“....
http://diepresse.com/home/leben/kreativ/631570/Selbststaendigkeit-kennt-keine-Pause