Samstag, 22. Dezember 2012

Bemessungsgrundlagenschutz - Arbeitslosengeld nach 45

Hat ein Arbeitsloser das 45. Lebensjahr vollendet, so ist ein bereits für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf  Arbeitslosengeld so lange heranzuziehen, bis sich eine höhere Bemessungsgrundlage ergibt.

Siehe aber auch:
www.amsand.net/Runterrasseln%20auch%20nach%2045.doc


"Kein genereller Schutz der Bemessungsgrundlage durch Erreichen des 45......"

https://coaching-beratung-training.blogspot.co.at/2016/12/festsetzung-des-grundbetrages-des_28.html



Das ist keine Rechtsauskunft! Informieren Sie sich bei Bedarf bei der Arbeiterkammer!