Sonntag, 23. Dezember 2012

Telefon - Sozialtarif - Zuschuss zum Fernsprechentgelt - die Telefonanbieter/Betreiber

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bieten die meisten Telefonanbieter Kunden, die über eine GIS-Befreiung verfügen, einen Sozialtarif  an.

Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit erhalten einen monatlichen Zuschuss zum Fernsprechentgelt. 


Anträge für den Kommunikationszuschuss müssen bei der GIS-Gebührenstelle, die auch die ORF-Rundfunkgebühren (inklusive der Befreiungen für Bedürftige) abwickelt, gestellt werden.

Für den Fall, dass Sie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beantragen, ist die Angabe eines zur Auswahl stehenden Telefonanbieters auf dem Antrag unbedingt erforderlich.

Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein. Im Fall einer positiven Erledigung Ihres Antrags, wird diesem für maximal fünf Jahre stattgegeben. Diesen Bescheid/Gutschein müssen Sie dann so rasch wie möglich an den von Ihnen gewählten Telefonanbieter weiterleiten.