Sonntag, 24. Februar 2013

Tipps zum SVA-Beiträge berechnen

Es sind grob gesagt 3 Ebenen zu betrachten:

1. Nachzahlungen aus Vorjahren:
Gewinn lt. Einkommensteuerbescheid zuzüglich in diesem Jahr VORGESCHRIEBENEN Beträge = Beitragsgrundlage, mal Beitragssatz (ca 26% vereinfacht) abz. GELEISTETE Beiträge = Nachzahlung.

Führt die Nachbemessung zu einer Gutschrift, erfolgt diese im Folgequartal des Monats in welchem der Einkommensteuerbescheid ergeht.

Führt die Nachbemessung zu einer Nachzahlung, so wird diese auf die 4 Quartale des nächsten Kalenderjahres aufgeteilt. zB Einkommensteuerbescheid 2011 ergeht Anfang 2013; Nachbemessung zu je einem Viertel in den Q 1 - Q4 2014. Erfolgt die Veranlagung 2011 schon im Sommer 2012, dann wird schon 2013 nachbemessen.

2. Laufende Vorschreibung:
Gewinn aus dem drittvorangegangenen Jahr (2010 für 2013) nicht wie bei der Finanz das letztveranlagte Jahr, zu vorgeschriebenen Beträge, Aufteilung auf 4 Q. Diese Berechnung ist in einem der Auszüge des verangegangenen Jahres recht gut dargestellt.

3. Kostenanteile
Selbstbehalt für ärztliche und Laborleistungen


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