Samstag, 22. Juni 2013

AMS Fachkräftestipendium - gültig ab 01. Juli 2013

Das Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose, Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind, und vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht, erhalten.

Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt, Ihre höchste abgeschlossene Ausbildung liegt unter dem Fachhochschulniveau und Sie erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung.

Gefördert werden Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht.

Die förderbaren Ausbildungen sind in einer Ausbildungsliste des Arbeitsmarkservice zusammengefasst.

Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung (Mindestdauer drei Monate), maximal für drei Jahre gewährt.

Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages.

Im Jahr 2013 sind das täglich EUR 26,50. Wir versichern Sie auch in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Kontakt aufnimmt.

Quelle: http://ams.at/sfa/14081_27977.html