Freitag, 12. Mai 2017

TIPP: Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch - Was ist erlaubt?

ArbeitgeberInnen dürften grundsätzlich nur das fragen, was Sie für die zu besetzende Stelle qualifizieren kann. Nach Dingen, die für die Stellen­besetzung keine Rolle spielen, darf an sich nicht gefragt werden. 

Ein krasses Beispiel: 
Es dürfte kaum ein Job denkbar sein, bei dem es eine Rolle spielt, ob der/die BewerberIn privat in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Eine Frage danach ist also generell nicht gestattet.

Was ArbeitgeberInnen fragen dürfen, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. 
Will eine Tageszeitung z.B. einen neuen Redakteur einstellen, ist es durchaus gestattet, nach der politischen Einstellung des Bewerbers zu fragen. Soll eine Raumpflegerin angeheuert werden, ist die Frage nicht zulässig. 

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass sogenannte unzulässige Fragen gestellt werden. Das verlangt von den BewerberInnen viel Fingerspitzengefühl. Ein plumpes: „Das geht Sie nichts an!“, oder „Das ist eine unzulässige Frage!“, wird Ihre Chancen, bei dieser Firma einen Job zu bekommen nicht unbedingt erhöhen. 

Grundsätzlich gilt natürlich: 
Sagen Sie nur das, wohinter Sie stehen können und was Sie persönlich von sich Preis geben möchten. 

Sollten Sie keine Probleme bei der Beantwortung sogenannter unzulässiger Fragen haben, dann beantworten Sie diese am besten. 

Haben Sie also z.B. keine Vorstrafen und Sie werden nach solchen gefragt, dann antworten Sie schlicht mit „Nein, selbstverständlich habe ich keine Vorstrafen.“ Jede andere Formulierung würde (ungerechtfertigter Weise) darauf schließen lassen, dass Sie etwas zu verbergen haben.

Wenn Ihnen die Beantwortung einer Frage nach Ihren Freizeitaktivitäten, Ihrer Religionszugehörigkeit, Ihrer Partnerschaft etc. nichts ausmacht, dann geben Sie darüber Auskunft, ohne zu ausschweifende zu werden.

Empfehlenswert ist es auch, eine freundliche Gegenfrage zu stellen: „Das ist eine sehr interessante Frage, die mich jetzt ein wenig überrascht. Darf ich Sie fragen, warum dieser Punkt für diese Arbeitsstelle wichtig ist?“ Sehr oft werden Sie dann eine plausible Erklärung bekommen, die Ihnen die Beantwortung leichter machen wird.

Falls bei einem Vorstellungsgespräch unverhältnismäßig viele solcher unzulässigen Fragen gestellt werden, sollten Sie darüber nachdenken, ob die Neugierde des potenziellen Arbeitgebers nicht zu groß ist und ob Sie mit einer solchen Unternehmenskultur umgehen können.

Interessante Links zum Thema verbotene Frage im Vorstellungsgespräch:

http://karrierenews.diepresse.com/home/bewerbungstipps/3805136/Verbotene-Fragen-im-Vorstellungsgespraech

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsklima/Privatsphaere_am_Arbeitsplatz.html

http://karrierebibel.de/checkliste-unzulassige-fragen-im-bewerbungsgesprach/

http://derstandard.at/1363706084486/Vorstellungsgespraech-Luegen-ohne-Sanktionen

https://derstandard.at/2000057355396/Was-beim-Checken-von-Bewerbern-zulaessig-ist


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Anmerkung:
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