Montag, 3. April 2017

TIPP: Sperrvermerke in der Bewerbung

Wenn Sie sich auf ein Inserat über einen Headhunter oder Personalvermittler bewerben, kann es vorkommen, dass Sie den Namen des Unternehmens bei dem Sie sich bewerben nicht kennen.

Sollten Sie sich zum Beispiel in ungekündigter Stelle befinden oder Sie wollen vermeiden, dass Ihre Unterlagen an Geschäftspartner oder die Konkurrenz weitergeleitet werden, dann ist es sinnvoll, wenn Sie in den Bewerbungsunterlagen einen "Sperrvermerk" anführen

Sie können diesen Vermerk bereits im E-Mail anführen, damit der Text nicht mit Ihrem Bewerbungsschreiben an Unternehmen weitergeleitet wird (bei denen Sie sich sehr wohl bewerben wollen).

Diese Formulierungen werden für Sperrvermerke häufig verwendet:

Ich bitte um vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung und keine Weiterleitung der Unterlagen an............
oder
"Leiten Sie bitte meine Bewerbung nicht weiter, wenn es sich um ............ handelt."
oder
"Bitte keine Weiterleitung an ........"

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