Sonntag, 23. Dezember 2012

Familienhospizkarenz

Zur Begleitung sterbender Angehöriger können Beschäftigte bis zu drei Monate dieser Karenz in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit erhält der Betroffene zwar kein Gehalt, ist jedoch versichert und genießt einen besonderen Kündigungsschutz.

Personen, die zum Zweck der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch nehmen, können bei daraus entstehender finanzieller Notlage(Haushaltseinkommen unterschreitet den Grenzwert) während des Karenzierungszeitraums einen monatlichen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten.

Quelle: 
http://www.arbeiterkammer.at/online/familienhospizkarenz-873.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080740.html