Einkommensschwache Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher mit Kleinkindern können während des 2. und 3. Lebensjahres des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienzuschuss erhalten. Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Antrag: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/familienzuschuss.html