Sonntag, 23. Dezember 2012

Wiener Familienzuschuss

Einkommensschwache Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher mit Kleinkindern können während des 2. und 3. Lebensjahres des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienzuschuss erhalten. Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Antrag: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/familienzuschuss.html