Wird in einer Stellenanzeige gefordert, dass sie ihren Gehaltswunsch angeben sollen, dann sollten sie diesen Wunsch nicht ignorieren.
Gegen Ende des Schreibens ist dafür der richtige Platz. Erst wenn sie ihre Qualifikation und Motivation dargelegt haben, sollten sie ihren Gehaltswunsch anführen.
Beziffern sie ihren Gehaltswunsch möglichst konkret als Bruttojahresgehalt ("Ich strebe ein Bruttojahresgehalt von 61.000 Euro an"). Können sie ihren Gehaltswunsch nicht genau einschätzen, weil sie die Aufgabe nicht genau genug einschätzen können oder sie sich einen Verhandlungsspielraum offen lassen wollen, dann geben sie eine Gehaltsspanne an ("Ich strebe ein Jahresbruttogehalt von 49.000 bis 54.000 Euro an. Genauere Angaben kann ich gerne machen, wenn wir in einem persönlichen Gespräch nähere Details über die ausgeschriebene Stelle besprochen haben.").
Überlegen Sie sich vorab, wo ihre absolute Untergrenze für die Gehaltsverhandlung ist. Die Spannbreite sollte aber auch nicht zu groß gewählt werden. Berücksichtigen sie bei ihren Überlegungen auch die potentielle Gehaltsentwicklung, variable Gehaltsbestandteile, Karriere-/Aufstiegschancen im neuen Unternehmen und sonstige nicht monetäre Gehaltsbestandteile (z.B. Dienstauto).