Samstag, 9. Januar 2016

Geringfügig Beschäftigte

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt dann als geringfügig, wenn das gebührende Entgelt folgende Beträge
  • bei einer Beschäftigung, die für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist, pro Arbeitstag,
  • bei einer Beschäftigung, die für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist, pro Monat,
nicht übersteigt:
Im JahrPro Arbeitstag
Pro Monat
201631,92 Euro
415,72 Euro


Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html