Ein Beschäftigungsverhältnis gilt dann als geringfügig, wenn das gebührende Entgelt folgende Beträge
- bei einer Beschäftigung, die für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist, pro Arbeitstag,
- bei einer Beschäftigung, die für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist, pro Monat,
nicht übersteigt:
Im Jahr | Pro Arbeitstag |
Pro Monat
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2016 | 31,92 Euro |
415,72 Euro
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Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html