Mittwoch, 1. Januar 2014

unentschuldigte Tage in AMS-Maßnahmen

 Seit 1.1.2014 kann das AMS unentschuldigte Tage in AMS-Maßnahmen vom AMS-Bezug abziehen.
Da Sie Verhinderungsgründe geltend machen können, muss das AMS auf jeden Fall zu einem Parteiengehör laden!
Positiver Effekt: Dadurch dürfte es in Zukunft nicht mehr so leicht sein, wegen einiger Fehltage gleich ein § 10 Sperre von 6 oder 8 Wochen zu verhängen, da diese ja erst dann verhängt werden darf, wenn der Erfolg des Kurses an sich vereitelt wird.